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View File

@@ -68,4 +68,64 @@ Maximilian Schrems' Kritik am US-EU Privacy Shield:
- Ja, da es zu einer unbefugten Offenlegung personenbezogener Daten gekommen ist.
- Informationspflicht gemäß Art. 34 Abs. 1 DSGVO: Ja, wenn die Verletzung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt.
- Meldepflichtig gemäß Art. 33 DSGVO: Ja, innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme der Verletzung.
- Meldepflichtig gemäß Art. 33 DSGVO: Ja, innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme der Verletzung.
# 4.4
Die Beantwortung dieser Fragen erfordert Kenntnisse in Bezug auf Datenschutz und IT-Sicherheit.
a) Ob es zu einer Verletzung personenbezogener Daten gemäß Art. 4 Nr. 12 DS-GVO gekommen ist, kann ohne Kenntnisse der spezifischen Situation nicht beurteilt werden. Eine Verletzung personenbezogener Daten tritt auf, wenn diese Daten ohne Zustimmung der betroffenen Person oder ohne rechtliche Grundlage freigegeben, verändert, gelöscht oder auf andere Weise missbraucht werden.
b) Laut Art. 33 DS-GVO ist der Vorfall meldepflichtig, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Datenverletzung ein Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt. Im Falle einer solchen Verletzung muss der Datenverantwortliche die zuständige Aufsichtsbehörde "unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden" nach Kenntnisnahme der Verletzung informieren.
c) Nach Art. 34 Abs. 1 DS-GVO besteht eine Informationspflicht an Betroffene, wenn die Datenverletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Die Benachrichtigung sollte "unverzüglich" erfolgen.
Aufgabe 4.4 K25
a)
(i) Bedrohungen:
1. Unberechtigter Zugriff auf das Netzwerk.
2. Malware-Infektionen.
3. Denial-of-Service-Angriffe.
(ii) Assets:
1. Kundendaten: Sie könnten für einen Angreifer wertvoll sein, um Betrug zu begehen.
2. Betriebliche Informationen: Diese könnten für Wettbewerber oder böswillige Akteure wertvoll sein.
3. IT-Infrastruktur: Ohne eine Firewall könnten Angreifer die Infrastruktur beschädigen oder stören.
(iii) Adverse actions:
1. Datendiebstahl.
2. Einführung von Malware.
3. Netzwerkstörungen.
(iv) Threat agents:
1. Cyberkriminelle.
2. Wettbewerber.
3. Unzufriedene Mitarbeiter.
b) Organisatorische Sicherheitsrichtlinien:
1. Richtlinien für Netzwerkzugriff: Wer darf auf das Netzwerk zugreifen und unter welchen Bedingungen.
2. Richtlinien für Software-Updates und Patches: Wie und wann sollten Software-Updates und Patches durchgeführt werden.
c) Annahmen:
1. Die Benutzer des Netzwerks sind geschult und halten sich an die Sicherheitsrichtlinien.
2. Die Firewall ist korrekt konfiguriert und wird regelmäßig aktualisiert.
# 4.5
Aufgabe 4.5 K20
Die Common Criteria für Informationstechnologiesicherheitsevaluierung (CC) definiert EAL4 (Evaluation Assurance Level 4) als das Level, bei dem Methoden gegen gezielte Angriffe auf das Produkt bewertet werden.
Das Angreifermodell, das bei der Prüfung des TOE (Target of Evaluation) verwendet werden muss, basiert auf dem Konzept der "moderately sophisticated" Angreifer. Dies sind Angreifer, die über ein hohes Maß an Motivation und Ressourcen verfügen und Zugang zu detaillierten Informationen über das TOE haben.
Heartbleed ist eine schwerwiegende Sicherheitslücke in der OpenSSL-Kryptographiebibliothek, die eine zu große Ausgabe von Speicher ermöglicht. Diese kann genutzt werden, um vertrauliche Informationen, einschließlich SSL-Schlüssel, Benutzernamen und Passwörtern, abzurufen.
Quantitative Bewertung: Auf einer Skala von 1 bis 10 hat das National Vulnerability Database Heartbleed eine 5.0 für die Ausnutzbarkeit und eine 10.0 für die Auswirkungen bewertet, was auf ein hohes Angriffspotenzial hinweist.
Qualitative Bewertung:
- Ausstattung: Da Heartbleed nur Software-Werkzeuge erfordert, ist die benötigte Ausrüstung minimal und leicht zugänglich.
- Zeitaufwand: Die Ausnutzung von Heartbleed kann in relativ kurzer Zeit erfolgen, abhängig von der Fähigkeit des Angreifers und der Anfälligkeit des Zielsystems.
- Fachkenntnisse: Ein Angreifer muss Kenntnisse über die Funktionsweise von OpenSSL und die spezifischen Details von Heartbleed haben.
- Window of Opportunity: Angesichts der weit verbreiteten Verwendung von OpenSSL vor der Entdeckung von Heartbleed war das Window of Opportunity beträchtlich.
- Zugang: Der Angriff kann remote durchgeführt werden, was die Zugangsbarriere verringert.

Binary file not shown.

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@@ -0,0 +1,79 @@
# 5.1
Um den Wert für das erste Byte (erste Zeile, erste Spalte) der Ausgabe des AES-Algorithmus vor der AddRoundKey-Phase am Ende der ersten Runde zu berechnen, müssen wir die Phasen des AES-Algorithmus durchlaufen. Für AES (Advanced Encryption Standard) ist die Reihenfolge der Phasen:
1. SubBytes
2. ShiftRows
3. MixColumns
Unsere gegebene Matrix ist bereits nach der AddRoundKey-Phase der ersten Runde (Whitening):
1A 23 06 13
B2 E3 17 04
32 18 0F A4
70 51 44 55
Nun führen wir die einzelnen Schritte durch:
1. **SubBytes**: Hier wird jedes Byte durch das entsprechende Byte aus der S-Box ersetzt. In unserem Fall ist nur das erste Byte 1A relevant, da wir nur das Ergebnis für das erste Byte berechnen möchten. Der entsprechende S-Box-Wert für 1A ist D4. Daher ist die Matrix nach SubBytes:
D4 23 06 13
B2 E3 17 04
32 18 0F A4
70 51 44 55
2. **ShiftRows**: Bei dieser Operation wird die zweite Zeile um eine Position nach links verschoben, die dritte Zeile um zwei Positionen und die vierte Zeile um drei Positionen. Da wir aber nur das erste Byte berechnen, bleibt unser relevanter Wert D4 unverändert.
3. **MixColumns**: Dies ist die rechenintensive Phase, in der jede Spalte mit einer festen Matrix multipliziert wird. Die Multiplikation wird im Galois-Feld durchgeführt, das in der Aufgabe als GF(28) mit dem irreduziblen Polynom x^8 + x^4 + x^3 + x + 1 angegeben ist. Wir betrachten nur die erste Spalte:
D4
B2
32
70
Die MixColumns-Matrix ist:
02 03 01 01
01 02 03 01
01 01 02 03
03 01 01 02
Die Multiplikation für das erste Byte wird so ausgeführt:
02 * D4 ⊕ 03 * B2 ⊕ 01 * 32 ⊕ 01 * 70
Diese Multiplikation muss im Galois-Feld (GF(28)) ausgeführt werden. Nachdem wir diese Berechnungen durchgeführt haben, erhalten wir das endgültige Ergebnis für das erste Byte vor der AddRoundKey-Phase der ersten Runde. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung im Galois-Feld komplex ist und spezielle Kenntnisse erfordert, um sie richtig auszuführen. Die tatsächliche Berechnung der Multiplikation im Galois-Feld geht über die Möglichkeiten dieses Modells hinaus, da sie spezielle mathematische Operationen erfordert, die nicht direkt in Textform durchgeführt werden können.
# 5.2
Um den ersten Rundenschlüssel nach der ersten Runde der Schlüsselaufbereitung von AES zu berechnen, müssen wir den Schlüsselerweiterungsprozess des AES-Algorithmus verwenden. Dieser Prozess verwendet vier Schritte:
1. **RotWord**: Hier rotieren wir die Bytes im letzten (vierten) Wort um eine Position nach links. Unser Wort ist 10 02 A1 27, daher wird nach der Rotation das Wort 02 A1 27 10.
2. **SubWord**: Dann führen wir eine byte-weise Substitution unter Verwendung der AES S-Box auf das rotierte Wort aus dem vorherigen Schritt aus. Der S-Box-Wert für 02 ist 30, für A1 ist 63, für 27 ist 5D und für 10 ist B6. Daher wird das Wort nach SubWord 30 63 5D B6.
3. **XOR mit RCON[1]**: Jetzt XORen wir das Ergebnis mit der Rundenkonstante RCON[1], die in diesem Fall 01 00 00 00 ist. Daher wird das Wort nach diesem Schritt 31 63 5D B6.
4. **XOR mit dem ersten Wort des ursprünglichen Schlüssels**: Schließlich XORen wir das Wort mit dem ersten Wort des ursprünglichen Schlüssels. Das erste Wort unseres Schlüssels ist 16 14 C1 48. Daher ist das erste Wort des neuen Schlüssels 27 77 9C FE.
Jetzt wiederholen wir den letzten Schritt für die restlichen Wörter des Schlüssels, indem wir jedes Wort mit dem entsprechenden Wort des ursprünglichen Schlüssels XORen. Allerdings ohne die Rundenkonstante und ohne SubWord und RotWord. Daher ist der vollständige erste Rundenschlüssel:
27 77 9C FE
35 67 29 E9
3D 72 39 DF
2D 70 98 F8
# 5.3
CTR (Counter Mode):
a) Die Länge des Geheimtextes ist genauso lang wie der Klartext. Da der Klartext 28 Byte lang ist, ist auch der Geheimtext 28 Byte lang.
b) Zur Entschlüsselung des Geheimtextes sind der Geheimtext selbst, der Schlüssel und der anfängliche Zähler (Nonce) erforderlich.
c) Bei CTR wirkt sich eine Änderung nur auf das betreffende Byte aus. Wenn also ein Bit im zweiten Byte umkippt, werden alle anderen Bytes (außer dem zweiten) fehlerfrei entschlüsselt.
CBC (Cipher Block Chaining Mode) mit PKCS7-Padding:
a) AES verwendet 128-Bit-Blöcke, was 16 Byte entspricht. Der Klartext ist 28 Byte lang, was bedeutet, dass er in den letzten Block von 16 Byte nicht vollständig passt. Daher müssen 4 Byte gepaddet werden, um den letzten Block auf 16 Byte zu bringen. Jedes Padding-Byte hat den Wert 4 (der Anzahl der Padding-Bytes entspricht).
b) Nach dem Padding ist der Klartext 32 Byte (28 + 4) lang. Da CBC den gesamten Klartext verschlüsselt, ist auch der Geheimtext 32 Byte lang.
c) Zur Entschlüsselung des Geheimtextes sind der Geheimtext, der Schlüssel und der Initialisierungsvektor (IV) erforderlich.
d) Im CBC-Modus führt ein einzelner Bitfehler in einem verschlüsselten Block dazu, dass der gesamte entschlüsselte Block unbrauchbar wird. Außerdem führt es zu einem Bitfehler an der gleichen Stelle im nächsten Block. Daher können, wenn ein Bit im zweiten Byte umkippt, nur die Bytes ab dem 17. Byte fehlerfrei entschlüsselt werden (da CBC in 16-Byte-Blöcken arbeitet und der Fehler sich auf den nächsten Block auswirkt).